Tipps für den Unfallgeschädigten
Wir wünschen es keinem, doch er passiert immer wieder, der berüchtigte Crash.
Als Unfallgeschädigter sollte man das Gutachten immer von einem unabhängigen Kfz- Sachverständigen erstellen lassen. Nur ein unabhängiger Gutachter ist neutral und an keine der beteiligten Parteien gebunden.
Auch wenn der Schädiger bzw. dessen Versicherung bereits einen Sachverständigen beauftragt hat, nehmen Sie die Durchsetzung ihrer Haftpflichtansprüche selbst in die Hand und beauftragen einen unabhängigen Kfz- Sachverständigen. Die Kosten für ein Sachverständigengutachten gehören zum Schaden und sind vom Schädiger bzw. seiner Versicherung zu bezahlen. Nur so besteht für den Geschädigten die Möglichkeit, die vollen Kosten ersetzt zu bekommen.
Wir haben langjährige gute Erfahrungen mit dem Ingenieurbüro P & S (unabhängige Sachverständige). Diese Gutachter kommen nach Terminvereinbarung zu Ihnen nach Hause, begutachten den Unfallwagen, dokumentieren die Schäden (Fotos) und erstellen das Gutachten.