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Antragstellung Bürgeramt

Achtung:

Die Antragstellung für Klasse B, Pkw (ab 18 Jahren)

und Klasse A, Motorrad

ist ab sofort auch direkt in der MILA Fahrschule möglich!

Voraussetzungen

Hauptwohnsitz in Berlin

Wenn Berlin Nebenwohnsitz ist, kann der Antrag nur in begründeten

Ausnahmefällen und mit Zustimmung der Behörde des Hauptwohnsitzes gestellt werden.

Mindestalter

Der Antrag sollte frühestens 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters gestellt werden

Erforderliche Unterlagen

Personalausweis oder Pass

1 Lichtbild (Biometrisches Foto)

Ausbildungsvertrag der Fahrschule

Nachweis der Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen am Unfallort

Sehtestbescheinigung nicht älter als 2 Jahre

Gebühren

siehe Preisübersicht

Prüfung

Die theoretische Prüfung muss innerhalb von 12 Monaten nach der Zulassung
zur Prüfung bestanden werden. Nach dem Bestehen der theoretischen Prüfung
muss die praktische Prüfung innerhalb von 12 Monaten bestanden werden.

Die theoretische Prüfung kann in folgenden Sprachen abgelegt werden:

Deutsch

Englisch

Französisch

Griechisch

Italienisch

Polnisch

Portugiesisch

Rumänisch

Russisch

Kroatisch

Spanisch

Türkisch

Die theoretische Prüfung darf frühestens drei Monate vor Erreichen des Mindestalters abgenommen werden, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor Erreichen des Mindestalters.

Angabe zum Erhalt des Führerscheins

Seit 01.07.2010 wird die Fahrerlaubnis nach Bestehen der

Fahrerlaubnisprüfung durch die Aushändigung eines vorläufigen Nachweises

der Fahrberechtigung (kurz VNF) erteilt.

Der Kartenführerschein (KFS) wird erst nach Bestehen der Prüfung hergestellt.

Der VNF ist in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis grundsätzlich als Nachweis

drei Monate gültig.

Das Land Berlin bietet zwei Varianten zum Erhalt des KFS an:

Direktversand durch die Bundesdruckerei (4,85 € Zusatzkosten) oder

Zusendung durch die Fahrerlaubnisbehörde per einfacher Post.

Bei Interesse an einem schnellen Erhalt des KFS oder bei Planung einer

Auslandsfahrt wird dringend empfohlen, die erste Variante (Direktversand) zu

wählen.

Begleitendes Fahren
mit 17 Jahren

Voraussetzungen siehe Ersterwerb

Erforderliche Unterlagen siehe Ersterwerb

Der Antrag kann frühestens mit 16 1/2 Jahren und nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten gestellt werden.
Zum Antrag und zur Benennung der Begleitpersonen ist die Zustimmung der Erziehungsberechtigten erforderlich.

Die Fahrberechtigung im Rahmen des Begleiteten Fahrens gilt nur innerhalb Deutschlands.

Pro Begleitperson ist ein Formular: Anlage zum Antrag Begleitetes Fahren ab 17 auszufüllen. Dazu werden benötigt:

Personalien und Unterschrift der Begleitperson,

Kopie des Personalausweises der Begleitperson und

Kopie des Führerscheins der Begleitperson

Voraussetzungen

Begleitung:

Bis zum 18. Geburtstag darf nur gemeinsam mit einer eingetragenen Begleitperson gefahren werden.

Anforderungen an die Begleitpersonen:

Die begleitende Personmuss das 30. Lebensjahr vollendet haben,

muss seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse B oder einer entsprechenden deutschen, EU/EWR- oder schweizerischen Fahrerlaubnis sein,

darf zum Zeitpunkt der Beantragung mit nicht mehr als ein  Punkt im Fahreignungsregister belastet sein.

Gebühren

Antragsgebühr Begleitetes Fahren mit 17: 51,10 Euro
zusätzlich pro Begleitperson: 5,10 Euro

Führerschein – Erweiterung

Sie sind im Besitz eines gültigen Führerscheines, möchten diesen aber um eine Klasse erweitern, die Sie bislang noch nicht erworben hatten.

Erforderliche UnterlagenGültiger FührerscheinPersonalausweis oder Pass

1 Lichtbild (Biometrisches Foto)

Ausbildungsvertrag der Fahrschule

Sehtestbescheinigung nicht älter als 2 Jahre

Gebühren

siehe Preisübersicht