Die Antragstellung für Klasse B, Pkw (ab 18 Jahren)
und Klasse A, Motorrad
ist ab sofort auch direkt in der MILA Fahrschule möglich!
Hauptwohnsitz in Berlin
Wenn Berlin Nebenwohnsitz ist, kann der Antrag nur in begründeten
Ausnahmefällen und mit Zustimmung der Behörde des Hauptwohnsitzes gestellt werden.
Mindestalter
Der Antrag sollte frühestens 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters gestellt werden
Erforderliche Unterlagen
Personalausweis oder Pass
1 Lichtbild (Biometrisches Foto)
Ausbildungsvertrag der Fahrschule
Nachweis der Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen am Unfallort
Sehtestbescheinigung nicht älter als 2 Jahre
Gebühren
siehe Preisübersicht
Die theoretische Prüfung muss innerhalb von 12 Monaten nach der Zulassung
zur Prüfung bestanden werden. Nach dem Bestehen der theoretischen Prüfung
muss die praktische Prüfung innerhalb von 12 Monaten bestanden werden.
Die theoretische Prüfung kann in folgenden Sprachen abgelegt werden:
Deutsch |
Englisch |
Französisch |
Griechisch |
Italienisch |
Polnisch |
Portugiesisch |
Rumänisch |
Russisch |
Kroatisch |
Spanisch |
Türkisch |
Die theoretische Prüfung darf frühestens drei Monate vor Erreichen des Mindestalters abgenommen werden, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor Erreichen des Mindestalters.
Angabe zum Erhalt des Führerscheins
Seit 01.07.2010 wird die Fahrerlaubnis nach Bestehen der
Fahrerlaubnisprüfung durch die Aushändigung eines vorläufigen Nachweises
der Fahrberechtigung (kurz VNF) erteilt.
Der Kartenführerschein (KFS) wird erst nach Bestehen der Prüfung hergestellt.
Der VNF ist in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis grundsätzlich als Nachweis
drei Monate gültig.
Das Land Berlin bietet zwei Varianten zum Erhalt des KFS an:
Direktversand durch die Bundesdruckerei (4,85 € Zusatzkosten) oder
Zusendung durch die Fahrerlaubnisbehörde per einfacher Post.
Bei Interesse an einem schnellen Erhalt des KFS oder bei Planung einer
Auslandsfahrt wird dringend empfohlen, die erste Variante (Direktversand) zu
wählen.
Voraussetzungen siehe Ersterwerb
Erforderliche Unterlagen siehe Ersterwerb
Der Antrag kann frühestens mit 16 1/2 Jahren und nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten gestellt werden.
Zum Antrag und zur Benennung der Begleitpersonen ist die Zustimmung der Erziehungsberechtigten erforderlich.
Die Fahrberechtigung im Rahmen des Begleiteten Fahrens gilt nur innerhalb Deutschlands.
Pro Begleitperson ist ein Formular: Anlage zum Antrag Begleitetes Fahren ab 17 auszufüllen. Dazu werden benötigt:
Personalien und Unterschrift der Begleitperson,
Kopie des Personalausweises der Begleitperson und
Kopie des Führerscheins der Begleitperson
Voraussetzungen
Begleitung:
Bis zum 18. Geburtstag darf nur gemeinsam mit einer eingetragenen Begleitperson gefahren werden.
Anforderungen an die Begleitpersonen:
Die begleitende Personmuss das 30. Lebensjahr vollendet haben,
muss seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse B oder einer entsprechenden deutschen, EU/EWR- oder schweizerischen Fahrerlaubnis sein,
darf zum Zeitpunkt der Beantragung mit nicht mehr als ein Punkt im Fahreignungsregister belastet sein.
Gebühren
Antragsgebühr Begleitetes Fahren mit 17: 51,10 Euro
zusätzlich pro Begleitperson: 5,10 Euro
Sie sind im Besitz eines gültigen Führerscheines, möchten diesen aber um eine Klasse erweitern, die Sie bislang noch nicht erworben hatten.
Erforderliche UnterlagenGültiger FührerscheinPersonalausweis oder Pass
1 Lichtbild (Biometrisches Foto)
Ausbildungsvertrag der Fahrschule
Sehtestbescheinigung nicht älter als 2 Jahre
Gebühren
siehe Preisübersicht